Auch bei der Motorradversicherung gibt es, wie bei der Kfz Versicherung die Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Kfz Versicherung spielt bei der Motorradversicherung ein regionaler oder typenbedingter Unterschied keine Rolle. Was aber gleich ist, ist die Benutzung der Schadensfreiheitsklassen. Um Beitrag zu sparen, sollte man, wenn man mit dem Motorrad im Winter nicht ausfährt, ein Saisonkennzeichen erwerben und das Motorrad in den Monaten des Winters stilllegen. Durch diese Vorgehensweise spart der Inhaber eines Motorrades Versicherungsprämien und Steuer, die für das Motorrad beim Finanzamt, ganz wie die Kfz Steuer, bezahlt werden muss. Damit die Schadenfreiheitsklasse nicht verloren geht, sollte man beim zuständigen Versicherungsunternehmen auch nachfragen, wie lange ein Motorrad abgemeldet bleiben kann, bis die bis dahin erworbene Schadenfreiheitsklasse verloren geht. In der Regel ist dieser Zeitraum 6 Monate lang.
Auch bei der Motorradversicherung gibt es die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung bezahlt die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des Motorrades durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Entwendung, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Zusammenstoss mit Haarwild.
Neben diesen Leistungen der Teilkaskoversicherung ersetzt die Vollkaskoversicherung noch die Schäden, die man selbst dem Motorrad durch einen eigen verschuldeten Unfall zugefügt hat. Auch die Schäden durch mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sind in der Vollkaskoversicherung gedeckt. Auch der Glasbruch und die Schäden an der Verkabelung durch einen Kurzschluss sind in der Kaskoversicherung enthalten.